Was wird in der EU-Timeshare-Richtlinie nach 1999 geregelt?

  1. Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung
  2. Erweiterte Abkühlfrist
  3. Die maximale Vertragslänge wurde auf 50 Jahre geändert. Verträge können nicht mehr unbefristet sein oder kein Enddatum haben.
  4. Anzahlungsverbot nach Vertragsschluss / Erhalt des Vertrags
  5. In Verträgen dürfen nicht mehr die Ausdrücke Eigentum, Besitz oder Investitionen verwendet werden

Die Richtlinie 42/98 wurde inzwischen im Juli 2012 durch die heute geltenden europäischen Richtlinie ersetzt.Diese bietet noch mehr zusätzlichen Schutz für Timeshare-Besitzer

Entscheiden Sie selbst, welche Möglichkeit für Ihre Situation am besten geeignet ist, und wenden Sie sich an das Rechtsteam der Legal Exits oder hinterlassen Sie uns Ihre Daten, wenn Sie eine Beratung benötigen – wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

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