Timesharing ist keine Investition

Timesharing ist keine Investition

Es ist zu erwarten, dass die Timesharing-Anlagen wieder zu ihren alten Tricks zurückkehren werden, indem sie nach einem schwierigen Jahr verzweifelt nach Neukunden suchen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass nicht jede Timeshare-Anlage eine schlechte Wahl ist. Es gibt viele ausgezeichnete Anlagen und einige großartige Reiseclubs, die derzeit große Urlaubsrabatte anbieten. Mit diesem Beitrag möchten wir die Leser jedoch darüber informieren, dass ein Teilzeitnutzungsrecht keine Investition ist!

Die EU-Richtlinie bestimmt, dass Timesharing-Wochen, Punkte und Bruchteilseigentum niemals als Investition verkauft werden dürfen. Es sind keine wiederverkäuflichen Vermögenswerte. Wenn Sie am Kauf eines Ferienhauses interessiert sind, wenden Sie sich an einen Immobilienmakler.

Warum Timesharing ist keine Investition?

  1. Sie besitzen die Immobilie nicht. Die maximale Vertragsdauer darf 50 Jahre nicht überschreiten.
  2. Sie dürfen keinen Immobilienmakler beauftragen, um die Immobilie an potenziellen Käufern zu zeigen, da externe Makler vor Ort nicht willkommen sind.
  3. Die Provision für den Verkauf von Teilzeitnutzungsrechten liegt zwischen 14 % und 20 %, während die Provision für Immobilien etwa 1,5 % beträgt.
  4. Dekorations- und Renovierungsarbeiten liegen außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Timesharing-Eigentümers.
  5. Die Unterhaltskosten für eine Timesharing-Immobilie können viel höher sein als die Kosten für einen Aufenthalt in den meisten Timesharing-Anlagen über Hotelbuchungs-Websites.

Wir werden täglich von Timesharing-Besitzern kontaktiert, die ihre vertraglichen Vereinbarungen kündigen möchten. Viele möchten nicht einmal Geld zurückgezahlt bekommen, sondern einfach nur die jährlichen Wartungsgebühren nicht mehr bezahlen.

Im europäischen Recht ist es illegal, dass Timesharing-Anlagen ein Ferieneigentumsprodukt mit der Begründung dass es sich um einen weiterverkaufsfähigen Vermögenswert handelt zu verkaufen. Wenn Ihnen ein Teilzeitnutzungsrecht verkauft wurde und Sie zu diesem Zeitpunkt darüber informiert wurden, dass Sie das Teilzeitnutzungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt mit Gewinn verkaufen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Sprechen Sie noch heute mit einem Spezialisten. Die von uns bereitgestellten Informationen sind kostenlos und Sie sind nicht verpflichtet, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihren Timesharing-Vertrag kündigen oder eine Entschädigung beantragen möchten.

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