Gerichtsurteile

Spanischen Timeshare-Gesetzt

Die Richtlinie 94/47/EG, die am 26. Oktober 1994 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 29. Oktober 1994 ,veöffentlich wurde , zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien

Diese Richtlinie wurde durch die Verabschiedung einer ersten Verordnung des spanischen Parlaments am 15. Dezember 1998 in spanisches Recht umgesetzt.

Mit der Zeit jedoch erwies sich diese Regelung als unzureichend.

Am 17. März 2012 veröffentlichte Spanien das Real Decreto-Ley 8/2012 zur Umsetzung der Timesharing-Richtlinie, das am folgenden Tag in Kraft trat und am 29. März 2012 vom spanischen Parlament validiert wurde.

Der Schutz durch die Richtlinie erstreckt sich jetzt auch auf neue Produkte und Verträge, die zur Umgehung der Anwendung der vorigen Timesharing-Richtlinie entwickelt worden waren.Die neuen Bestimmungen schützen Verbraucher umfassend vor unerwünschten Teilzeitnutzungsverträgen und Verträgen über ähnliche Urlaubsprodukte, die oft mit erheblichen Risiken für Verbraucher verbunden sind.

Insbesondere wurde der Verbraucherschutz auf zusätzliche Urlaubsprodukte wie z.B. Timesharing-Verträge für einen Zeitraum unter drei Jahren, Timesharing-Wiederverkaufsverträge, Timesharing-Tauschsysteme und langfristige Urlaubsprodukte.

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