Am 15 Januar 2015 wurden abgeschlossene unbefristete Verträge (mehr als 50 Jahre) rechtswidrig erklärt.
Das Gericht entschied im Namen einer norwegischen Staatsangehörigen, dass argumentierte die rechtswidrigkeit nach EU Recht über die "Ewigkeitsklausel" ihres Timesharing-Vertrags mit Anfi.
Dieser rechtswidrigen Bestandteile besteht aus Timesharing Verträgen, die für eine „unbegrenzte Dauer“ erworben wurden und gemäß Gesetz lediglich eine Laufzeit von maximal 50 Jahren haben dürfen.
Der Richter in Gran Canaria hat ihren Anfi Resorts-Vertrag für nichtig erklärt, da sie die zulässige Dauer eines Timeshare-Vertrages überschritten haben und sogar eine Rückerstattung mit Anwaltskosten und legalen Zinssatz angeordnet.
Dies hatte in der Folge große Auswirkungen auf Timeshare-Besitzer, die ihren Vertrag nach dem 5. Januar 1999 unterschrieben haben, und eröffnete mehr Möglichkeiten für die Mitglieder, die sich der Bindung an ihren Vertrag befreien wollten.